Fortbildung

Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Gestützt auf Art. 6 der Fortbildungsordnung der FMH (FBO) regelt die SGIM die ärztliche Fortbildung im Fortbildungsprogramm für Allgemeine Innere Medizin.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der SGIM entweder per E-Mail: info@sgim.ch, per Telefon unter 061 225 93 30 (von 09.00 - 12.00 Uhr) oder per Fax an 061 225 93 31.